Allgemein bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP)
ist ein Verwendbarkeitsnachweis für nicht geregelte Bauprodukte. Die Beurteilung erfolgt nach allgemein anerkannten Prüfverfahren. Die Erteilung der abP erfolgt ausschließlich durch das DIBt und durch deren, von den obersten Bauaufsichtsbehörden der Länder anerkannten, Prüfstellen. Aus der Bauregelliste A Teil 1 – 3 ergibt sich im Einzelnen, für welche Produkte ein abP erteilt werden kann.
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