Arbeitsanweisung


Für Verarbeitungsstoffe z. B. gemäß ZTV-ING muss eine genaue Arbeitsanweisung vorliegen und dem Verarbeiter bei Auslieferung der Materialien ausgehändigt werden. In der Arbeitsanweisung ist u. a. detailliert festgehalten, aus welchem Stoff die Materialien sind, welche Mischungsverhältnisse eingehalten werden müssen und wie lange die Verarbeitungszeiten bei bestimmten Temperaturen sind. Ferner sind Angaben über die Arbeitsweise mit den bauchemischen Stoffen enthalten.

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