B-II (Beton)


Unter dieser Bezeichnung versteht man alle Betone, die eine Betongüte von mehr als ca. 25 N/mm² haben oder einen Beton B-I mit besonderen Eigenschaften. Für Betone der Betongruppe B-II gelten besondere Herstellungs- und Verarbeitungsrichtlinien. So sagt die alte DIN 1045 aus, dass die Firma, die Beton dieser Betongruppe verarbeiten will, eine ständige Betonprüfstelle “E” hat und einen Fremdüberwachungsvertrag mit einer zugelassenen Fremdüberwachungsstelle “F” abgeschlossen haben muss. Näheres hierzu regelt die alte DIN 1045.

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