Baustellenfachpersonal


Mitarbeiter des ausführenden Unternehmens mit Erfahrungen auf dem Gebiet der Bauwerksinstandhaltung. 
Die Ausführenden sollten nachweisliche Qualifikationen wie den >> SIVV-Schein haben, damit sie entsprechende Fachkenntnis für eine qualitativ hochwertige Arbeit vorweisen. Der SIVV-Schein darf nicht älter als drei Jahre sein.

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