Flächeninjektion in Bauteile


Flächeninjektion in Bauteilen

Das Prinzip der Flächeninjektion besteht (je nach Baustoffbeschaffenheit und Porengefüge) darin, eine Abdichtungsebene im Bauteil zu erzeugen. Durch die Flächeninjektion können undichte Bauteile abgedichtet werden. Konstruktionsteilen kann nachträglich die Funktion der Abdichtung zugewiesen werden. Durch die Injektion geeigneter Materialien, wie niedrigviskosen Gelen oder Harzen, werden die für den Wassertransport verantwortlichen Transportwege im Bauteil abgedichtet Das Bauteil wird nicht komplett durchbohrt, sondern nur möglichst nahe bis an die Bauteilaußenkante. Raster und Bohrlochtiefe werden vom fachkundigen Planer >> Fachplaner festgelegt. Injektionen des Baugrundes sind nach § 49 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zumindest anzeigepflichtig. Daher ist (ca. ein Monat) vor Beginn der Vergelungsarbeiten eine entsprechende Anzeige bei der zuständigen Unteren Wasserbehörde und beim Amt für Umweltschutz einzureichen. In besonderen Fällen der nachteiligen Auswirkungen auf das Grundwasser kann auch eine Erlaubnis nach § 10 WHG erforderlich sein.

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