Gefahrstoffverordnung (GefStoffV )
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen. Diese Verordnung gilt für das Inverkehrbringen von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen. Sie dient dem Schutz von Personen vor Gefährdungen sowie zum Schutz der Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen. Nach dieser Verordnung sind gefährliche Stoffe, gleichgültig ob sie nur beim Transport oder bei der Verarbeitung gefährlich sein können, grundsätzlich auf dem Etikett kennzeichnungspflichtig. Die Kennzeichnungspflicht ist in verschiedene Klassen eingeteilt.
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