Leistungsverzeichnis
ist der niedergeschriebene Wille eines Bauherrn, was er an Leistungen von dem Anbieter wünscht. Das LV sollte auf Basis einer Bauwerksuntersuchung sowie Ausführungskonzept- und planung erstellt werden. Leistungsverzeichnisse sollten klar und deutlich formuliert sein, so dass jeder Unternehmer, der ein Angebot abgeben will, einen eindeutigen und verbindlichen Preis kalkulieren kann. Das ausgepreiste Leistungsverzeichnis wird bei Auftragserteilung dann bindend, ebenso wie vorher schon die Preise des Angebotes. Nachträgliche Änderungen oder Wünsche werden meist in Nachträgen erfasst, unter Zugrundelegung der ursprünglichen >> Kalkulation (Urkalkulation). Bei öffentlichen (staatlichen) Aufträgen wird fast immer ein >> VOB-Vertrag geschlossen.
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