Nachinjektion


Bei der Injektion/Verpressung von Rissen wird nicht nur der vorhandene Riss mit Injektionsstoff gefüllt, sondern auch Poren, evtl. Hohlräume usw. Der Injektionsstoff „fließt nach“ und bei der Injektion wurde nicht der erforderliche Füllgrad (lt. ZTV-ING 80 % des Risses) erreicht. Zudem muss man einen gewissen Zeitrahmen einplanen um dem Wasser die Möglichkeit zu geben sich neue Wege zu suchen. Diese sind ebenfalls mit der Nachinjektion zu schließen. Die Nachinjektion erfolgt in der Regel über zusätzliche Bohrpacker. Die Nachinjektion stellt keinen Mangel dar. Der Bauherr sollte vorher darüber informiert werden, dass dieser Tatbestand in jeder Injektion „Richtline“ erwähnt wird.

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