Richtlinien


sind Handlungsvorschriften mit bindendem Charakter, aber nicht gesetzlicher Natur. Eine Richtlinie wird von einer Organisation ausgegeben, die gesetzlich dazu ermächtigt wurde. Der Geltungsbereich ist klar definiert und auch arbeitsrechtlich gefasst, z. B. Richtlinie des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton oder Richtlinie der Deutschen Bahn AG.

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