dient als vorsorgliches Beweismittel bei möglichen Schäden an Gebäuden, z. B. durch Bewegungen, Setzungen, Erschütterungen usw. Zum Füllen von Rissen und Hohlräumen wird im Rahmen der >> ZTV-ING die Anfertigung eines Riss-Protokolls vorgeschrieben. Festzustellen sind Rissverlauf, Rissbreite usw.