Schleierinjektion / Flächeninjektion


Schleierinjektion (Gelinjektion)

Ein in der Praxis bewährtes nachträgliches Abdichtungsverfahren. Rasterartige Bohrungen durchstoßen die gesamte Konstruktion von innen nach außen nach einem bestimmten, objektbezogenen Bohrschema. Der vor dem Bauteil ausgebildete Gelschleier, überwiegend aus Acrylatgel, dringt in das Porengefüge des das Bauwerk umgebenden Erdreichs/Sands usw. ein und bildet ein Gemisch, das den Wasserzutritt zur Konstruktion oder Dehnfugen usw. verhindert. Für den Erfolg der Bauwerksabdichtung ist durch einen >> Fachplaner ein Sanierungskonzept zu erstellen. Die Fachfirma für Injektion sollte über speziell qualifiziertes Personal verfügen und geeignete Injektionstechnik und >> Injektionspacker einsetzen. Injektionen des Baugrundes sind nach § 49 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zumindest anzeigepflichtig. Daher ist (ca. ein Monat) vor Beginn der Vergelungsarbeiten eine entsprechende Anzeige bei der zuständigen Unteren Wasserbehörde und beim Amt für Umweltschutz einzureichen. In besonderen Fällen der nachteiligen Auswirkungen auf das Grundwasser kann auch eine Erlaubnis nach § 10 WHG erforderlich sein.




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