VOB
hieß einst Verdingungs-Ordnung für Bauleistungen. Daher das Kürzel VOB. Heute heißt die VOB „Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen“. Die VOB ist unterteilt in VOB/A, VOB/B und VOB/C. Der Teil A (Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen) der VOB ist unterteilt in vier Abschnitte.
1. Basisparagrafen
2. Basisparagrafen mit zusätzlichen Bestimmungen nach der EG-Baukoordinierungsrichtlinie
3. Basisparagrafen mit zusätzlichen Bestimmungen nach der EG-Sektorenrichtlinie
4. Vergabebestimmungen nach der EG-Sektorenrichtlinie (VOB/A-SKR)
In der VOB/B (Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen) werden u. a. die Vergütung, Kündigungsfristen, Behinderungen usw. und deren Handhabung festgelegt. Die VOB/C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für das Bauwesen) sagt aus, welche technischen Regeln und Normen für Bauausführungen anzuwenden sind, auch was z. B. Nebenleistungen sind oder was zur Hauptleistung zählt. Dort ist auch festgelegt, wie welche Leistungen abzurechnen sind.































