Arbeitsschutz

Der Arbeitsschutz hat zum Ziel, die Gesundheit der Arbeitnehmer/-innen am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Die allgemein gültige Grundlage hierfür ist das Arbeitsschutzgesetz, dessen Pflege (Überarbeitung/Aktualisierung etc.) dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) obliegt. Ergänzt wird das Arbeitsschutzgesetz durch spezifische Arbeitsschutzverordnungen, wie z.B. die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung, Gefahrstoffverordnung, Bildschirmarbeitsplatzverordnung usw.