REACH-Verordnung

Die Europäische Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien (REACH Registration, Evaluation, Authorisation and restriction of Chemicals) trat am 1. Juni 2007 in Kraft. Zum Schutz von Gesundheit und Umwelt, aber auch zur Vereinfachung des Transports, müssen Chemikalien, die innerhalb Europas hergestellt, gehandelt (auch Importe) und verwendet werden, registriert werden. Nachdem eine Chemikalie das REACH Zulassungsverfahren durchlaufen hat, wird sie in die jeweilige REACH Liste (positiv, negativ, eingeschränkt etc.) eingetragen.