Streifenfundament / Punktfundament

Außer Fundamentplatten, können Streifen- und Punktfundamente eingesetzt werden, wenn es sich bei den tragenden und lastabtragenden Teilen eines Bauwerks um Wände bzw. Stützen handelt.
Streifenfundament:
Entsprechend des Verlaufs der tragenden Wände (Fundamentplan) wird das Erdreich in der nötigen Streifenbreite bis zur erforderlichen Tiefe ausgehoben und das Fundament mit allen erforderlichen Maßnahmen, wie Schalung, Bewehrung etc., gegossen.
Punktfundament: Entsprechend des Fundamentplans werden Löcher bis zur berechneten Tiefe in das Erdreich gegraben/gebohrt, Schalungen, Bewehrungsmittel etc. eingebracht und anschließend die Betonpfähle gegossen. Bauwerke mit Punktfundamenten werden auch als Pfahlbauten bezeichnet.
Die Erstellung eines Fundamentplans sowie die statischen Berechnungen obliegen ausschließlich dazu berechtigten Personen, wie Statiker und Bauingenieure.