Objektplanung

Der Umfang einer Objektplanung ist in der HOAI (Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen) geregelt. So umfasst die Objektplanung z.B. gem. Teil 3, §34 „Gebäude und Innenräume“ folgende neun Leistungsphasen: Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung - Bauüberwachung und Dokumentation, Objektbetreuung.