Brandschaden - Beton

Im natürlichen/normalen Brandfall mit Temperaturen bis ca. 1.000 °C weist unbewehrter Normalbeton eine gute Widerstandsfähigkeit gegen Hitzeeinwirkungen (keine Verformungen) sowie brandhemmende Eigenschaften (nicht brennbar, folglich keine Rauchentwicklung, keine Freisetzung giftiger Substanzen, keine Weiterleitung des Feuers) auf. Bei Stahlbeton können Brände mit extremer Hitzeentwicklung (Verformungen der Bewehrung) und/oder der Verbrennung von Kunststoffen (speziell PVC - es entsteht Salzsäure HCI) (irreparable) strukturelle Schäden hervorrufen. Die Bewehrungsverformungen verursachen Risse, Betonabsprengungen und im Extremfall den Verlust der Tragfähigkeit. Durch die Risse bzw. aufgrund der Betonabsprengungen verlieren die Stahleinlagen ihren Schutz, sodass die freigesetzte Salzsäure ungehindert angreifen kann.