VOB

Die Abkürzung steht für Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen. Für Bauaufträge öffentlicher Auftraggeber vorgeschrieben. Wird auch bei provaten Bauverträgen angewandt. Zuständig für die Erarbeitung sowie Überarbeitung und Aktualisierung der Regelungen ist der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA). Dieser Ausschuss setzt sich je zur Hälfte von Vertretern öffentlicher Auftraggeber sowie Auftragnehmern zusammen. Die VOB 2016 ist die zzt. neueste anzuwendende Fassung.