CE-Kennzeichnung / Konformitätserklärung CE

Produkte, die auf dem europäischen Markt gehandelt werden, müssen den geltenden europäischen Anforderungen entsprechen. Mit der CE-Kennzeichnung (Communauté Européenne ≈ Europäische Gemeinschaft) erklärt der Hersteller die Konformität seines Produktes (auch außereuropäischer Herkunft) mit den entsprechenden europäischen Richtlinien. Das Konformitätsbewertungsverfahren darf durch den Hersteller selbst, den Händler oder andere beauftragte Personen/Institute durchgeführt werden, die Prüfergebnisse müssen jedoch eingesehen werden können. Folglich ist die CE Kennzeichnung nicht automatisch eine Garantie dafür, dass die Konformitätsbewertung von einer unabhängigen, zertifizierten Prüfstelle durchgeführt wurde oder ein Zeichen für Qualität und Herkunft. Nur bei einigen Produkten muss der CE-Kennzeichnung eine sicherheitstechnische Prüfung durch eine unabhängige Prüfstelle vorausgehen.