Mischungsverhältnis

Eine Mischung besteht aus mehreren, jedoch mindestens zwei Komponenten. Die Massen- oder Volumenanteile der einzelnen Komponenten werden durch das Mischungsverhältnis, eine dimensionslose Verhältniszahl (z.B. 1:3, 2:1, 1:5:3) bestimmt. Wird demzufolge bei einem Mischungsverhältnis von 1:3 die an erster Stelle aufgeführte Bezugssubstanz z.B. in Kilogramm (Masse) abgemessen, müssen alle weiteren Komponenten ebenfalls in Kilogramm abgemessen werden: 1 kg Bezugssubstanz + 3 kg zweite Komponente. Da bei Mischungen die Mengen addiert werden, ergibt dies 4 kg fertiges Produkt.