Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP)

Das abP gilt als Verwendbarkeitsnachweis von ungeregelten Bauprodukten, die keinen Einfluss auf die Sicherheit eines Bauwerks haben. (Ungeregelt: Es gibt keine standardisierten Regeln, wie z.B. eine DIN). Zuständig sind z.B. vom DIBt autorisierte (MFPA/MPA).