Statik

Wenn Kräfte auf einen ruhenden Körper einwirken ohne dessen Ruhezustand zu verändern, befinden sich diese Kräfte und Gegenkräfte im Gleichgewicht (Newton: Aktion = Reaktion). Die Lehre vom Gleichgewicht der Kräfte wird Statik genannt. Das Gleichgewicht der Kräfte muss auch für Bauobjekte gewährleistet sein, damit diese nicht einstürzen. Die statischen Berechnungen dienen dazu, Material, Konstruktion und Dimensionierung des Tragwerks festzulegen. Zu berücksichtigende Faktoren sind die Eigenlast des Tragwerks, die zusätzlichen, dauerhaft oder periodisch auftretenden, statischen und dynamischen Lasten (z.B. nicht tragende Teile, Schnee, Verkehrslast, Wind, Erdbeben etc.) sowie die Beschaffenheit/Stabilität des Baugrunds. Für die Erteilung einer behördlichen Baugenehmigung muss dieser sogenannte Standsicherheitsnachweis von einer berechtigten Person (z.B. Bauingenieur, Statiker) erstellt werden und außerdem den Nachweis der vorgeschriebenen Feuerwiderstandsfähigkeit des Tragwerks enthalten.