Bauwerksabdichtung

Sinn und Zweck der Bauwerksabdichtung ist der Schutz bestehender und neuer Bauwerke sowohl vor dem Eindringen von Feuchtigkeit bzw. Wasser in jeglicher Form (Wohngebäude, Tunnel, Fundamente usw.) als auch vor dem Ausfließen von Wasser oder anderen (umweltgefährdenden) Flüssigkeiten (Schwimmbäder, Auffangbecken, Tanks etc.). Die Auswahl der angemessenen, vorbeugenden und/oder nachträglichen Abdichtungsmaßnahmen (Bitumenbahnen, Folie, Beschichtung, Fugenband, Injektionsschlauch, Schleierinjektion und Flächeninjektion etc.) erfordert genaue Kenntnis des Objekts (Bestands- oder Neubau, historisches Gebäude etc.) sowie der Gegebenheiten, wie vorliegende Lastfälle (kapillare Wasseraufnahme, drückendes/nicht drückendes Wasser, Niederschlagswasser etc.); handelt es sich um Keller, Fassade, Dach, Nutzungsklasse (Wohnhaus, Parkdeck etc.). Bei Bauwerken, die gegen Ausfließen schützen müssen, bestimmt die Gefahrenklasse der Flüssigkeit (Wasser, Öl, ätzend, radioaktiv etc.) bereits die Konstruktion (Wand/Sohle, Wanne etc.), die Auswahl des Baumaterials (Sonder-/Spezialbetone etc.) sowie die weiteren Abdichtungsmaßnahmen und -materialien.